Sanierung "Winzeln-Ortskern"

Bild auf schön renovierte Häuser im Ortskern Winzeln

Am 1. März 2018 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung zur städtebaulichen Erneuerung Fluorn-Winzeln „Winzeln-Ortskern“  in der Alten Kirche in Winzeln statt. Die Veranstaltung war mit rund 60 interessierten Personen gut besucht.
Bürgermeister Bernhard Tjaden konnte viele Eigentümer aber auch interessierte Bürger sowie Sarah Gotzel und Hannes Munk von der Steg sowie Hauptamtsleiterin Natascha Kaufmann begrüßen. Der Bewilligungs-Zeitraum gelte zwar bis 30. April 2026, trotzdem wäre es natürlich gut möglichst rasch private Sanierungen fördern zu können.
Im März 2017 hatte die Gemeinde Fluorn-Winzeln die erfreuliche Mitteilung erhalten, dass das geplante Sanierungsgebiet „Winzeln-Ortskern“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde. Im Anschluss wurden sogenannte vorbereitende Untersuchungen durchgeführt. Hier wurden Vorschläge für eine Neuordnung erarbeitet und die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets geschaffen.  Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Winzeln-Ortskern“ steht ein Förderrahmen von 1.000.000,00 € zur Verfügung, dies entspricht Finanzhilfen des Landes in Höhe von 600.000,00 € (60 %) sowie einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 400.000.00 € (40 %).  Ziele der damit angestrebten städtebaulichen Erneuerung sind:
  • Stärkung und Attraktivierung des Ortskerns
  • Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel
  • Schaffung besserer Wohnqualität im Ortskern von Winzeln
  • Umnutzung bzw. Aktivierung leer- bzw. mindergenutzter Bestandsgebäude
  • Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel
  • Erhaltende Erneuerung der vorhandenen historischen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude, gerade auch unter energetischen Gesichtspunkten
  • Abbruch nicht mehr zu erhaltender Gebäude und städtebaulich angepasste Neubebauung

In seiner Sitzung vom 28.11.2017 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Damit wurde der Startschuss für private und kommunale Erneuerungsmaßnahmen gegeben.  Die Sanierung und Modernisierung privater Wohngebäude ist ein wesentliches Ziel der städtebaulichen Erneuerung. Nun besteht für Eigentümer deren Gebäude im Sanierungsgebiet steht, die Möglichkeit in den Genuss einer Förderung zur Modernisierung ihres Gebäudes zu kommen.  
Private Eigentümer erhalten eine Förderung bei der Beseitigung baulicher Mängel (Dach, Fassade, tragende Bauteile), der Herstellung einer ausreichenden Isolierung (Wärmedämmung an der Fassade, Fenster und im Dachbereich) und dem Einbau einer umweltfreundlichen energiesparenden Heizung, Einbau einer modernen Sanitäranlage mit zentraler Warmwasserversorgung.
Die Förderquote bei privaten Eigentümern liegt bei 20 Prozent, die maximale Kostenerstattung liegt bei
30. 000 Euro. Bei denkmalgeschützen/ortsbildprägenden Gebäuden liegt die Förderquote bei 30 Prozent mit maximaler Förderung von 40. 000 Euro. Mit bis zu 100 Prozent werden private Ordnungsmaßnahmen (Abbruch) – maximal 30. 000 Euro – gefördert wenn ein überzeugendes Nachnutzungskonzept vorgelegt wird. Die Bagatellgrenze für Baumaßnahmen liegt bei 10. 000 Euro. Steuerlich können die Maßnahmen bis zu einem Zeitraum von bis zu acht und zehn Jahre geltend gemacht werden.
 
Begonnen werden dürfen die Maßnahmen jedoch erst, nach Kontakt mit der Gemeinde oder bei der Steg, nach Feststellung der baulichen Mängel und einer konkreten Planung. Die Steg bietet ein kostenloses Beratungsgespräch durch einen Bautechniker mit einer gestalterischen Abstimmung und der Einholung von Kostenvoranschlägen und die Feinabstimmung zusammen mit der Gemeinde und der Steg.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die geplante Maßnahme wirtschaftlich vertretbar ist und den Zielen des Neuordnungskonzeptes entspricht. Der Gebrauchswert des Gebäudes wird dadurch nachhaltig erhöht. Nach Abschluss der Maßnahme entspricht die Funktion des Gebäudes den heutigen Erfordernissen. Das Gebäude fügt sich nach Abschluss der Maßnahmen in das Ortsbild ein. Hierbei sind entsprechende Gestaltungsgrundsätze zu beachten.
Die Gemeinde hat für 2018  320.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Rund 2/3 sind zur Förderung privater Maßnahmen vorgesehen. Außerdem sind Mittel für den Abbruch des  Gebäudes Freudenstädter Straße 5 zur Schaffung altersgerechter Wohnungen sowie eines Gemeinschaftsraumes vorgesehen.


Weitere Informationen zum Sanierungsgebiet "Winzeln-Ortskern"

  • Diese Präsentation wurde bei der Informationsveranstaltung am 01.03.2018 den Interessierten vorgestellt.
  • Flyer mit den wichtigsten Förderinformationen für Eigentümer im Sanierungsgebiet "Winzeln-Ortskern"
  • Lageplan mit der Abgrenzung des Sanierungsgebietes
Frau
Stefanie Grumbach
Hauptamtsleiterin
07402 9292-14
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