Bauleitplanung

Flächennutzungsplan

3. Punktuelle Änderung Offenlage

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT OBERNDORF A.N.
Oberndorf a.N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln


Abwägung Fruehzeitige Beteiligung

Bedarfsnachweis-Wohnen und Gewerbe

Feuerwehr-Harthausen-Trichtingen-Standorte

Gutachten_Oberndorf-Boll

Teilplan-Epfendorf

Teilplan-Fluorn-Winzeln

Teilplan-Oberndorf

Textteil-Offenlagebeschluss

Übersichtsplan-Gesamt

Umweltbericht



7. Punktuelle Änderung Offenlage

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT OBERNDORF A.N.
Oberndorf a.N. – Epfendorf – Fluorn-Winzeln


1. Übersichtsplan

2.Teilplan Fluorn-Winzeln

3.Teilplan Oberndorf

4.Teilplan Epfendorf

5.Begründung

6.Flurbilanz

7.Schutzgebietsfestsetzung

8. Wasserschutzgebiete und Ueberflutungsflaechen

9. FNP Umweltsteckbrief

Bodenrichtwerte

Die aktuellen Bodenrichtwerte können im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg abgerufen werden.

Flächennutzungsplan

Die Flächennutzungsplanung befasst sich mit den generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungszielen einer Gemeinde. Der Flächennutzungsplan (FNP) beinhaltet die Darstellung der beabsichtigten Art der Bodennutzung und stellt wichtige Standortentscheidungen zusammenhängend für das gesamte Gemeindegebiet dar zum Beispiel durch die Festlegung von Wohnbauflächen, gemischten und gewerblichen Bauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Erholungsflächen, Flächen für den Natur- und Landschaftsschutz sowie Flächen für Ver- und Entsorgungseinrichtungen und Gemeinbedarfseinrichtungen. Der FNP ist das zentrale Steuerungsinstrument für die städtebauliche Entwicklung.

Für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a.N., zu welcher die Stadt Oberndorf a.N. und die Gemeinden Epfendorf sowie Fluorn-Winzeln gehören, ist der folgende Flächennutzungsplan rechtskräftig:

2. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes 2010

Das Landratsamt Rottweil hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Oberndorf a.N. in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2014 beschlossene 2. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans 2010 mit Erlass vom 03.09.2014 aufgrund von § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der Lageplan in der Fassung vom 10.03.2014 maßgebend. Mit der amtlichen Bekanntmachung am 24.01.2015 wurde der Flächennutzungsplan wirksam.

Die Pläne können Sie hier einsehen.

Was ist ein Bebauungsplan?

Als “verbindlicher Bauleitplan” setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden.

Der Bebauungsplan erfasst, im Gegensatz zum Flächennutzungsplan, nur abgegrenzte Teilbereiche des Stadtgebietes, d.h. einzelne Grundstücke, entsprechend einer zu lösenden Planungsaufgabe. Eine Planungsaufgabe ergibt sich immer dann, wenn es nötig ist, die städtebauliche Entwicklung eines Teils der Stadt flurstücksgenau zu steuern. Diese Entscheidung wird vom Stadtrat getroffen. Einen Anspruch auf einen Bebauungsplan gibt es jedoch nicht.

Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Das Planverfahren wird mit dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrates offiziell eingeleitet und ortsüblich öffentlich bekannt gemacht. So erfährt die Öffentlichkeit, dass und wo geplant wird. Ebenso wird die Planung im Verlauf des Verfahrens mit den Nachbargemeinden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.

Der Bebauungsplan wird als kommunale Satzung vom Stadtrat beschlossen. Die Rechtskraft (rechtliche Gültigkeit) tritt mit der Ausfertigung und Veröffentlichung der Beschlussfassung ein. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, wo und wann der Plan von jedermann eingesehen werden kann.

Was setzt ein Bebauungsplan fest?

Die möglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in § 9 des Baugesetzbuches abschließend geregelt.
Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen werden durch die Vorschriften der Baunutzungsverordnung ergänzt. Neben diesen verbindlichen Festsetzungen zur baulichen Nutzung können ebenfalls nachrichtliche Übernahmen von anderen gesetzlichen Vorschriften (z. B. Denkmale, Schutzgebiete) und landesrechtliche Regelungen (z. B. baugestalterische Vorschriften) sowie die Erschließung festgesetzt werden. Als ökologische und gestalterische Grundlage eines Bebauungsplanes wird ein Grünordnungsplan aufgestellt bzw. integriert. Der Grünordnungsplan enthält eine Bewertung von Natur und Landschaft im Plangebiet sowie die Festsetzung von naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen. Diese grünordnerischen Festsetzungen sind Bestandteil der Satzung des Bebauungsplanes und deshalb verbindlich und zu realisieren.

So wie der Aufstellungsbeschluss wird auch die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes, des Entwurfes bzw. die Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt gemacht, denn jeder hat das Recht, Anregungen zur Planung vorzubringen. Dies kann während der öffentlichen Auslegung sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift in der Stadtverwaltung geschehen oder im Rahmen von öffentlichen Bürgerversammlungen. Der Stadtrat entscheidet dann, ob die Anregungen und Bedenken der Bürger, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange berücksichtigt oder zurückgewiesen werden.
Abschließend wird der Bebauungsplan vom Stadtrat als Satzung beschlossen und daraufhin bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan dann in Kraft.

Bestandteil eines Bebauungsplanes ist weiterhin eine Begründung, sie dient der Information der Bürger und der Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten, über vorgesehene Planungsinhalte sowie über Entscheidungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung.


Welche Auswirkungen hat ein rechtskräftiger Bebauungsplan für mich?

Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Die Satzung ist ein Ortsgesetz und daher auch für jedermann rechtsverbindlich. Die Realisierung und Einhaltung der Festsetzungen zur baulichen Nutzung werden von der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Rottweil) geprüft.
Ein Bebauungsplan kann durchaus auch vorsehen, dass ein Grundstück anders genutzt (und bebaut) werden soll als das bisher der Fall ist. Aber vorerst genießt diese Nutzung und die auf dem Grundstück vorhandene Bebauung Bestandsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes gestattet werden.

Abrundungssatzung

Die Abrundungssatzung der Gemeinde Fluorn-Winzeln zeigt an, in welchen Gebieten ein Bebauungsplan gilt und welche Gebäude sich im Innenbereich der Gemeinde befinden.

Bebauungspläne der Gemeinde Fluorn-Winzeln
sortiert nach A bis Z

Weitere Informationen

  • Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie im Baugesetzbuch und in der Landesbauordnung Baden-Württemberg unter www.landesrecht-bw.de

Ihre Ansprechpartnerin

Frau
Stefanie Grumbach
Hauptamtsleiterin