Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde Fluorn-Winzeln ist bemüht, ihre Webseite und die Mobilversion in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.fluorn-winzeln.de einschließlich der Mobilversion https://mobil.fluorn-winzeln.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt der Gemeinde, zu erreichen unter den o.g. Internetadressen, ist zum großen Teil noch nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG besteht hinsichtlich:

  • Dokumente, insbesondere auch solche im pdf-Format Beschreibung/Maßnahme: Da es sich um sehr viele Daten handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die diesbezügliche Umsetzung der Barrierefreiheit leider noch einige Zeit in Amspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der bestehenden Barrieren.
  • Keine Informationen in Leichter Sprache Beschreibung/Maßnahme: Die Erstellung der Informationen in leichter Sprache befindet sich in Arbeit.
  • Keine Informationen in Gebärdensprache
  • Keine Responsiv-Technik
  • Keine optimierte Benutzerführung dynamischer Elemente
  • Keine optimale Struktur
  • Tabellen Beschreibung/Maßnahme: Eine schrittweise Umsetzung zur barrierefreien Darstellung ist angestrebt.
  • Schlechter Kontrast
  • Schriftgröße nicht abänderbar

b)    Aufgrund der aktuellen Lage konnten die o.g. Aufmachungen und Inhalte der Webseite noch nicht den Anforderungen nach § 10 Absatz 1 L-BGG angepasst werden. Es wird für sie die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG vorübergehend gelten gemacht.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.01.2023 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt zur Gemeinde aufnehmen möchten, senden Sie uns unter der E-Mailadresse

info(at)fluorn-winzeln.de

mit Ihren Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Fluorn-Winzeln wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Gemeinde Fluorn-Winzeln nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.