Amtsblatt

Bilder bei beiden Rathäuser

Als Abonnent des Amtsblatts der Gemeinde Fluorn-Winzeln erhalten Sie auf dem schnellsten Weg die amtlichen Bekanntmachungen, Vereinsnachrichten, Termine und Veranstaltungen und vieles mehr. Um das Amtsblatt zu bestellen bzw. zum Abonnieren kontaktieren Sie bitte den Nussbaum-Verlag (Homepage Nussbaum) oder verwenden Sie folgendes Bestellformular: www.nussbaum-lesen.de

Falls Sie eine private Anzeige aufgeben möchten, verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Privatanzeigen beim Nussbaumverlag

Oder gehen Sie über das Kleinanzeigenportal für Privatkunden: www.nussbaumkleinanzeigen.de

Bei Fragen oder Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Nussbaum-Verlag (Kontakt: siehe oben stehenden Link).

E-Blättle

Als Abonnent des Amtsblattes stehen Ihnen alle  Inhalte des Amtsblattes auch in elektronischer Form zur Verfügung.
 
Das von Nussbaum Medien entwickelte eBlättle ist eine Kopie des gedruckten Amtsblattes. Das eBlättle erscheint wie das gedruckte Amtsblatt, also immer am Freitag um 09:00 Uhr.  
 
Damit steht das Amtsblatt allen Abonnenten nicht nur zeitgleich, sondern überall auf der ganzen Welt zur Verfügung. Sie brauchen also auch auf Reisen jetzt nicht mehr auf Ihr Amtsblatt zu verzichten und Sie können es zum Beispiel auch in der Mittagspause im Büro lesen. Hierzu benötigen Sie lediglich einen Internetzugang.
 
Darüber hinaus bietet das eBlättle komfortable Funktionen, die es im gedruckten Amtsblatt nicht geben kann:

  • Suchalarm –Damit verpassen Sie nie wieder einen Artikel!
  • Artikel ausschneiden –Ausgewählte Artikel können Sie ganz bequem archivieren!
  • Komfortable Volltextsuche –Mit dieser finden Sie Stichwörter und ganze Sätze!

 
Wir haben mit dem Verlag Nussbaum Medien ausgehandelt, dass jeder Abonnent des Amtsblattes, dessen Bezugsgebühren über das Lastschriftverfahren bezahlt werden, auf Wunsch Zugang zur elek­tronischen Amtsblattausgabe erhält. Hierzu ist lediglich eine Registrierung auf der Seite www.eblättle.de erforderlich.
 
Die Nutzung des eBlättle ist im Rahmen des Printabonnements enthalten. Aus steuerrechtlichen Gründen ist der Verlag jedoch gehalten, das eBlättle mit einer separaten Position auf seiner Abrechnung auszuweisen, weil dieses nicht mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Drucksachen (7 %), sondern mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 % zu versteuern ist.
 
Deshalb wird bei den Aborechnungen der bisherige Betrag für das Printabonnement in zwei getrennt abzurechnende Positionen für Print und Online aufgeteilt. In der Summe zahlen Sie aber nicht mehr als bisher. Die steuerliche Mehrbelastung übernimmt der Verlag.
 
Gewerbliche Kunden erhalten deshalb zwei getrennte Rechnungen. Privatkunden finden auf ihrem Kontoauszug zwei Abbuchungen.
 
 

Frau
Ann-Kathrin Hess
Vorzimmer Bürgermeister
07402 9292-14
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