Dienstleistung

Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen
  • Sie sind
    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.
  • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
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Verfahrensablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Kosten/Leistung

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten.
Beitragsmaßstab ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit dem Nutzungsfaktor.

Der Beitragssatz ist in der Abwassersatzung bzw. in der Wasserversorgungssatzung festgelegt.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu