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Digitales Amtsblatt « Verwaltung
Abholung der Gutscheinkarten 2010 für den Landesfamilienpass
Artikel vom 08.12.2009
Landesfamilienpass  
Die Gutscheinkarten für 2010 sind eingetroffen und können ab sofort
auf dem Rathaus im Ortsteil Winzeln, Zimmer Nr. 13, sowie auf dem Rathaus im
Ortsteil Fluorn, Zimmer Nr. 1, abgeholt werden. Wer bereits einen
Landesfamilienpass besitzt, muss bei Abholung der Gutscheinkarte den
Landesfamilienpass mitbringen.  
Wer noch keinen Landesfamilienpass hat kann, sofern folgende Voraussetzungen
erfüllt werden, ebenfalls einen Landesfamilienpass beantragen:
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Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren
Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. Familien mit nur einem
Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in
häuslicher Gemeinschaft leben. Familien mit einem kindergeldberechtigten
schwer behinderten Kind (ab 50 %) | | | |
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Der Landesfamilienpass wird jeweils an eine Familie (Eltern und Kinder)
vergeben, diese sind Inhaber. Er ist ferner nur in Zusammenhang mit einem
Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
gültig, der zumindest von den Eltern oder Elternteilen beim Besuch der
Einrichtungen vorzulegen ist. | | | |
Sobald die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, müssen Sie den
Landesfamilienpass unaufgefordert an die Gemeindeverwaltung zurückgeben.
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