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Räum- und Streuplan der Gemeinde Fluorn-Winzeln

Artikel vom 29.11.2007


Räum- und Streuplan der Gemeinde Fluorn-Winzeln
 
Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes ergibt sich aus § 9 Abs. 3 und aus § 41 Abs. 1 des Straßengesetzes Baden-Württemberg. Demnach obliegt es den Gemeinden als öffentlich-rechtliche Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren und im Rahmen des für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Straßenverkehres erforderlichen Umfanges, die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaften einschließlich der Ortsdurchfahrten zu räumen und zu bestreuen. Dadurch soll auch in den Wintermonaten die Benutzung der Straßen durch den öffentlichen Verkehr ermöglicht werden. Ein subjektiver Rechtsanspruch des Einzelnen lässt sich daraus nicht ableiten. Die Individualisierung der öffentlich-rechtlichen Aufgabe der Gemeinde gegenüber einem Dritten liegt erst dann vor, wenn infolge der Verletzung der Räum- und Streupflicht ein Schadensfall eingetreten ist.
 
Die Räum- und Streupflicht richtet sich dabei grundsätzlich nach der Verkehrsbedeutung und der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Sie besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Die Winterdienstmaßnahmen dienen grundsätzlich der Sicherung des Tagesverkehrs. Während der Nachtzeit besteht daher grundsätzlich keine Pflicht die Straßen zu räumen oder zu streuen. Der Umfang und Inhalt der Räum- und Streupflicht richtet sich somit nach der Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges, nach seiner Gefährlichkeit und der Stärke des zu erwartenden Verkehrs.
Als verkehrswichtig gelten alle Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Verkehrsmittelpunkte mit erfahrungsgemäß stärkerem Verkehrsaufkommen, Busstrecken. Gefährliche Stellen sind u.a. scharfe und unübersichtliche Kurven, Gefällestrecken, Kreuzungen und Einmündungen soweit diese unübersichtlich und schwierig zu durchfahren sind sowie Straßenverengungen.
 
Grundsätzlich wird im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Bauhofes und des privaten Unternehmers das ganze öffentliche Straßennetz geräumt und gestreut. Sofern es die Witterungsverhältnisse ermöglichen, sind die Straßen in beiden Ortsteilen bis 07:00 Uhr geräumt. Da der Bauhof nur über einen Streuautomat verfügt, wird der Ortsteil Fluorn wegen der zahlreichen Gefällstrecken vorrangig gestreut. Der Winterdienst endet um 21:00 Uhr.
Feldwege sind beschränkt öffentliche Wege und daher von untergeordneter Verkehrsbedeutung. Sie unterliegen damit keiner Räum- und Streupflicht. Als nachrangig zu räumende Wege sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wichtige Feldwege in den Räum- und Streuplan aufgenommen worden.
Waldwege werden nur auf Anweisung des Revierförsters geräumt.
 
Der Räum- und Streuplan wurde auf der Grundlage der Erfahrungen in den vorangegangenen Winter erarbeitet. Er ist in drei Prioritäten eingeteilt.
 

 
- Priorität 1 umfasst vor allem die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie die Zufahrten zu den Gewerbegebieten, Aussiedlerhöfen und sonstigen wichtigen Gebäuden.
- Priorität 2 umfasst vor allem die Wohngebiete.
-Priorität 3 umfasst Stichstraßen und Straßen mit untergeordneter Bedeutung, öffentliche Parkplätze.

Der Räum- und Streuplan wurde am 07.11.2006 erneut im Gemeinderat behandelt. Es wurde beschlossen den Räum- und Streuplan für den Ortsteil Fluorn unverändert zu belassen. Im Ortsteil Winzeln wurde die Gustav-Werner-Straße in Kategorie 2 aufgenommen. Außerdem wird künftig der Verbindungsweg zwischen Seilerweg und Wehrsteinstraße geräumt. Dieser Weg wurde in Kategorie 3 eingestuft und in den Räum- und Streuplan aufgenommen. Außerhalb der Kategorien 1- 3 wird im Ortsteil Winzeln der Feldweg ab dem hohen Kreuz bis zum Engelesgrund-Kreuz und von dort zum Sportheim als Rundweg für Spaziergänger in den Winterdienst aufgenommen. Das Räumen und Streuen erfolgt, wenn Priorität 1 – 3 abgearbeitet und es dann noch zeitlich möglich ist.
 
Zum Winterdienstplan ergibt sich damit die folgende Beschreibung mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 07.11.2006 als Grundlage.

Ortsteil Fluorn

Priorität 1
Winzelner Straße, Hauptstraße, Rötenberger Straße, Schlosssteige, Schlossstraße, Hafnerweg, Raiffeisenstraße, Rainweg, Tennisplatzweg, Sportplatzweg, Schwommbergstraße, Jahnstraße, Schillerstraße, Schulweg, Bruderhausweg.


Priorität 2 
Rosenweg, Gartenstraße, Bühlstraße, Madelgasse, Tannbachstraße, Zwerenweg, Bergstraße, Kirchsteige, Blöchlesteige, Schmidgasse, Albstraße, Breitegartenstraße, Blumenstraße, Wiesenstraße, Fichtenäckerstraße, Schafbaumstraße, Haldenstraße, Kapfstraße, Steinbruchweg, Birkenweg, Auhalde.
 
Priorität 3 
Leimeweg, Stahlackerweg, Kastanienweg, Ahornweg, Gässle, Untere Auhalde, Küferweg, Joosensteg, Verbindungsweg Rötenberger Straße zur Kirchsteige, Fischteichweg (Weg über den Fischweiher), Stichstraße zu Gebäude Haldenstraße 17.
 
Die Parkplätze beim VfL-Sportheim, Tennisheim, Narrenheim, Schützenhaus und der Fischerhütte werden nach dem bei der Gemeindeverwaltung angemeldeten Bedarf und freier Kapazität geräumt und gestreut.

Folgende Feldwege werden üblicherweise im Ortsteil Fluorn geräumt:
 

 
- Ochsenteichweg bis zum Wald
-Schluchtweg
-Kuhteichweg – Schützenhaus bis zum Wald (Rundweg)
- Verlängerung der Kapfstraße – Kapellenäckerweg - Pfannenstiel

 
Hinweis:
Beim Tulpenweg und bei der Grabenäckerstraße handelt es sich um Privatstraßen. Diese Straßen werden privat geräumt.
 
 
Ortsteil Winzeln
 
Priorität 1
Rottweiler Straße, Oberndorfer Straße, Freudenstädter Straße, Zollhausstraße,
Rathausstraße, Staffelbachstraße bis Haus Nr. 35, Sailerweg, Schönauer Straße, Kirchentannenstraße, Breite Straße (Zufahrt zum Arzt), Wehrsteinstraße, Kirntalweg, Zufahrt zu den Kirchentannenhöfen, Längenbrandstraße, Weiherstraße.

Priorität 2
Kurze Straße, In der Seegrube, Mühlweg (bis Bachstraße/Schmidgasse im OT Fluorn), Alte Kirchstraße, Schulstraße, Obere Lehrstraße, Ruhestraße, Haydnweg, Mozartweg, Beethovenweg, Burghaldenstraße, Brühlstraße, Im Angel, Kastellstraße, Wasenstraße, Bleichstraße, Hochkreuzstraße, Fohrenbühlstraße, Steinbruchstraße, Ob der Au, Buchenweg, Eschenweg, Breite Straße, Staffelbachstraße (ab Haus Nr. 35 bis zu den Höfen), Gustav-Werner-Straße.
 
Priorität 3
Stichstraßen, Heimbachstraße, Untere Lehrstraße, Stegstraße, von der
Kirchentannenstraße abgehende Stichstraßen, Stichstraße zu den Gebäuden
Zollhausstraße 39/41, Stichstraße zu Gebäude Staffelbachstraße 35, Zufahrt zur Fliegerklause, Eichenweg, Buchenweg (neuerer Teil), Ob der Au (hinterer Teil), Weg zum Wasserwerk, Breite Straße (Zufahrt zu den Gebäuden 20 – 22), Außenbereich Feuerwehrgerätehaus, Radweg Winzeln bis Fluorn. Verbindungsweg zwischen Seilerweg und Wehrsteinstraße.

Die Parkplätze im Ortsteil Winzeln werden nach den bei der Gemeindeverwaltung angemeldetem Bedarf und bei freier Kapazität geräumt und gestreut: Sporthalle Winzeln, SVW Sportheim Winzeln, Fliegerklause, Parkplatz bei der Alten Kirche und bei der Schule.
 
Folgende Feldwege werden üblicherweise im Ortsteil Winzeln geräumt:

- Längenbrandstraße – bis Landstraße Richtung Rötenberg
 
- Staffelbachstraße bis zum hinteren Staffelbachsee und zum Staffelbachtief-brunnen
- Staffelbachstraße bis Bachstraße (OT Fluorn)
- Bleichstraße bis zum Sportheim

Außerhalb der Kategorien 1 – 3 wird der Feldweg ab dem hohen Kreuz bis zum Engelesgrund-Kreuz und von dort zum Sportheim als Rundweg für Spaziergänger in den Winterdienst aufgenommen. Das Räumen und Streuen erfolgt, wenn Priorität 1 – 3 abgearbeitet und es dann noch zeitlich möglich ist.
 
 
 
 

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