| |
 |
|
 |
Aktuelle Berichte finden Sie in den Bereichen
Rathaus Fluorn
Hauptstraße 10
78737 Fluorn-Winzeln
07402/9292-22
eMail schreiben
Rathaus Winzeln
Montag bis Freitag
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Rathaus Fluorn
Montag, Mittwoch bis Freitag
8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
|
|
| |
Digitales Amtsblatt « Verwaltung
Räum- und Streuplan der Gemeinde Fluorn-Winzeln
Artikel vom 29.11.2007
Räum- und Streuplan der Gemeinde Fluorn-Winzeln  
Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes ergibt sich aus
§ 9 Abs. 3 und aus § 41 Abs. 1 des Straßengesetzes
Baden-Württemberg. Demnach obliegt es den Gemeinden als
öffentlich-rechtliche Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren und im Rahmen des
für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Straßenverkehres
erforderlichen Umfanges, die Straßen innerhalb der geschlossenen
Ortschaften einschließlich der Ortsdurchfahrten zu räumen und zu
bestreuen. Dadurch soll auch in den Wintermonaten die Benutzung der
Straßen durch den öffentlichen Verkehr ermöglicht werden. Ein
subjektiver Rechtsanspruch des Einzelnen lässt sich daraus nicht ableiten.
Die Individualisierung der öffentlich-rechtlichen Aufgabe der Gemeinde
gegenüber einem Dritten liegt erst dann vor, wenn infolge der Verletzung
der Räum- und Streupflicht ein Schadensfall eingetreten ist.
 
Die Räum- und Streupflicht richtet sich dabei grundsätzlich nach der
Verkehrsbedeutung und der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Sie besteht
innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und
gefährlichen Stellen. Die Winterdienstmaßnahmen dienen
grundsätzlich der Sicherung des Tagesverkehrs. Während der Nachtzeit
besteht daher grundsätzlich keine Pflicht die Straßen zu räumen
oder zu streuen. Der Umfang und Inhalt der Räum- und Streupflicht richtet
sich somit nach der Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges, nach seiner
Gefährlichkeit und der Stärke des zu erwartenden Verkehrs.
Als verkehrswichtig gelten alle Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen,
Verkehrsmittelpunkte mit erfahrungsgemäß stärkerem
Verkehrsaufkommen, Busstrecken. Gefährliche Stellen sind u.a. scharfe und
unübersichtliche Kurven, Gefällestrecken, Kreuzungen und
Einmündungen soweit diese unübersichtlich und schwierig zu
durchfahren sind sowie Straßenverengungen.  
Grundsätzlich wird im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Bauhofes und
des privaten Unternehmers das ganze öffentliche Straßennetz
geräumt und gestreut. Sofern es die Witterungsverhältnisse
ermöglichen, sind die Straßen in beiden Ortsteilen bis 07:00 Uhr
geräumt. Da der Bauhof nur über einen Streuautomat verfügt, wird
der Ortsteil Fluorn wegen der zahlreichen Gefällstrecken vorrangig
gestreut. Der Winterdienst endet um 21:00 Uhr.
Feldwege sind beschränkt öffentliche Wege und daher von
untergeordneter Verkehrsbedeutung. Sie unterliegen damit keiner Räum- und
Streupflicht. Als nachrangig zu räumende Wege sind unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wichtige Feldwege in den
Räum- und Streuplan aufgenommen worden.
Waldwege werden nur auf Anweisung des Revierförsters geräumt.
 
Der Räum- und Streuplan wurde auf der Grundlage der Erfahrungen in den
vorangegangenen Winter erarbeitet. Er ist in drei Prioritäten eingeteilt.
| - |
Priorität 1
umfasst vor allem die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen sowie die
Zufahrten zu den Gewerbegebieten, Aussiedlerhöfen und sonstigen wichtigen
Gebäuden. | | | | - |
Priorität 2 umfasst vor allem die Wohngebiete. |
| | | - | Priorität 3
umfasst Stichstraßen und Straßen mit untergeordneter Bedeutung,
öffentliche Parkplätze. |  
| |
Der Räum- und Streuplan wurde am 07.11.2006 erneut im Gemeinderat
behandelt. Es wurde beschlossen den Räum- und Streuplan für den
Ortsteil Fluorn unverändert zu belassen. Im Ortsteil Winzeln wurde die
Gustav-Werner-Straße in Kategorie 2 aufgenommen. Außerdem wird
künftig der Verbindungsweg zwischen Seilerweg und Wehrsteinstraße
geräumt. Dieser Weg wurde in Kategorie 3 eingestuft und in den Räum-
und Streuplan aufgenommen. Außerhalb der Kategorien 1- 3 wird im Ortsteil
Winzeln der Feldweg ab dem hohen Kreuz bis zum Engelesgrund-Kreuz und von dort
zum Sportheim als Rundweg für Spaziergänger in den Winterdienst
aufgenommen. Das Räumen und Streuen erfolgt, wenn Priorität 1
3 abgearbeitet und es dann noch zeitlich möglich ist.
Zum Winterdienstplan ergibt sich damit die folgende Beschreibung mit dem
Gemeinderatsbeschluss vom 07.11.2006 als Grundlage.
Ortsteil Fluorn
Priorität 1
Winzelner Straße, Hauptstraße, Rötenberger Straße,
Schlosssteige, Schlossstraße, Hafnerweg, Raiffeisenstraße, Rainweg,
Tennisplatzweg, Sportplatzweg, Schwommbergstraße, Jahnstraße,
Schillerstraße, Schulweg, Bruderhausweg.
Priorität 2 
Rosenweg, Gartenstraße, Bühlstraße, Madelgasse,
Tannbachstraße, Zwerenweg, Bergstraße, Kirchsteige,
Blöchlesteige, Schmidgasse, Albstraße, Breitegartenstraße,
Blumenstraße, Wiesenstraße, Fichtenäckerstraße,
Schafbaumstraße, Haldenstraße, Kapfstraße, Steinbruchweg,
Birkenweg, Auhalde.   Priorität 3 
Leimeweg, Stahlackerweg, Kastanienweg, Ahornweg, Gässle, Untere Auhalde,
Küferweg, Joosensteg, Verbindungsweg Rötenberger Straße zur
Kirchsteige, Fischteichweg (Weg über den Fischweiher), Stichstraße
zu Gebäude Haldenstraße 17.  
Die Parkplätze beim VfL-Sportheim, Tennisheim, Narrenheim,
Schützenhaus und der Fischerhütte werden nach dem bei der
Gemeindeverwaltung angemeldeten Bedarf und freier Kapazität geräumt
und gestreut.
Folgende Feldwege werden üblicherweise im Ortsteil Fluorn geräumt:
| - |
Ochsenteichweg bis zum Wald | | - | Schluchtweg |
| - | Kuhteichweg Schützenhaus bis zum Wald (Rundweg)
| | - |
Verlängerung der Kapfstraße Kapellenäckerweg -
Pfannenstiel |   | |
Hinweis:
Beim Tulpenweg und bei der Grabenäckerstraße handelt es sich um
Privatstraßen. Diese Straßen werden privat geräumt.
    Ortsteil Winzeln  
Priorität 1
Rottweiler Straße, Oberndorfer Straße, Freudenstädter
Straße, Zollhausstraße,
Rathausstraße, Staffelbachstraße bis Haus Nr. 35, Sailerweg,
Schönauer Straße, Kirchentannenstraße, Breite Straße
(Zufahrt zum Arzt), Wehrsteinstraße, Kirntalweg, Zufahrt zu den
Kirchentannenhöfen, Längenbrandstraße, Weiherstraße.
Priorität 2
Kurze Straße, In der Seegrube, Mühlweg (bis
Bachstraße/Schmidgasse im OT Fluorn), Alte Kirchstraße,
Schulstraße, Obere Lehrstraße, Ruhestraße, Haydnweg,
Mozartweg, Beethovenweg, Burghaldenstraße, Brühlstraße, Im
Angel, Kastellstraße, Wasenstraße, Bleichstraße,
Hochkreuzstraße, Fohrenbühlstraße, Steinbruchstraße, Ob
der Au, Buchenweg, Eschenweg, Breite Straße, Staffelbachstraße (ab
Haus Nr. 35 bis zu den Höfen), Gustav-Werner-Straße. Priorität 3
Stichstraßen, Heimbachstraße, Untere Lehrstraße,
Stegstraße, von der
Kirchentannenstraße abgehende Stichstraßen, Stichstraße zu
den Gebäuden
Zollhausstraße 39/41, Stichstraße zu Gebäude
Staffelbachstraße 35, Zufahrt zur Fliegerklause, Eichenweg, Buchenweg
(neuerer Teil), Ob der Au (hinterer Teil), Weg zum Wasserwerk, Breite
Straße (Zufahrt zu den Gebäuden 20 22), Außenbereich
Feuerwehrgerätehaus, Radweg Winzeln bis Fluorn. Verbindungsweg zwischen
Seilerweg und Wehrsteinstraße.
Die Parkplätze im Ortsteil Winzeln werden nach den bei der
Gemeindeverwaltung angemeldetem Bedarf und bei freier Kapazität
geräumt und gestreut: Sporthalle Winzeln, SVW Sportheim Winzeln,
Fliegerklause, Parkplatz bei der Alten Kirche und bei der Schule.
Folgende Feldwege werden üblicherweise im Ortsteil Winzeln geräumt:
| - |
Längenbrandstraße bis Landstraße Richtung
Rötenberg |
| - |
Staffelbachstraße bis zum hinteren Staffelbachsee und zum
Staffelbachtief-brunnen | | - |
Staffelbachstraße bis Bachstraße (OT Fluorn) | | -
| Bleichstraße bis zum Sportheim | | |
Außerhalb der Kategorien 1 3 wird der Feldweg ab dem hohen Kreuz
bis zum Engelesgrund-Kreuz und von dort zum Sportheim als Rundweg für
Spaziergänger in den Winterdienst aufgenommen. Das Räumen und Streuen
erfolgt, wenn Priorität 1 3 abgearbeitet und es dann noch zeitlich
möglich ist.         |
zurück
|
|
|