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Einführung ePass 2. Stufe

Artikel vom 28.09.2007


 
 
Einführung ePass 2.Stufe
Testbetrieb
 
 

Zum 1. November 2007 werden ePässe der zweiten Generation eingeführt. Von den seit 1. November 2005 ausgegebenen Reisepässen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie mit einem Chip versehen sind, der zusätzlich zum Lichtbild im Regelfall zwei Fingerabdrücke (rechter und linker Zeigefinger) enthält. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fingerabdrücke im Rahmen eines vollständig elektronischen Passantragsverfahrens in den Passbehörden erhoben und mit den übrigen Passantragsdaten an den Passhersteller, die Bundesdruckerei, übermittelt werden. Die hierzu erforderliche Umstellung der Systeme beim Einwohnermeldeamt erfolgt am heutigen Freitag, den 12.10.2007.
 
Um eine reibungslose Produktionsumstellung zum 1. November 2007 zu ermöglichen, können dann bereits ab Montag, den 15.10.2007, sowohl im Rathaus im Orsteil Winzeln, Zimmer Nr. 13, bei Frau Heckele, als auch in der Ortsverwaltung Fluorn, bei Frau Blessing testweise Fingerabdrücke im Rahmen des Passantragsverfahrens an die Bundesdruckerei GmbH übermittelt werden. Mit dem Testverfahren soll geklärt werden, ob die für die Erfassung und Übermittelung von Fingerabdrücken vorgesehene Technik einwandfrei arbeitet. Etwaige technische Schwierigkeiten sollen so rechtzeitig vor dem 1. November 2007 erkannt und behoben werden. Die Testphase wird auch das Risiko minimieren, dass Systeme nach der Inbetriebnahme am 01. November 2007 ausfallen und deshalb keine Passanträge mit Fingerabdrücken entgegengekommen werden können. Sie dient damit nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern.
Die Fingerabdrücke aus dem Testverfahren werden weder in die auszugebenden ePässe übernommen noch anderweitig gespeichert. Eine Übermittlung der Fingerabdrücke durch die Passbehörde oder den Passhersteller an andere Stellen erfolgt ebenso wenig wie eine Auswertung und Speicherung durch andere Stellen. Die Fingerabdrücke werden nach der Übermittlung an den Passhersteller von diesem nach erfolgter Prüfung der fehlerfreien und vollständigen Übermittlung unverzüglich gelöscht. Bei den Passbehörden erfolgt die Löschung der Fingerabdrücke spätestens nach Aushändigung des beantragten ePasses an den Passbewerber/die Passbewerberin.
Weitere Neuerungen bei der Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen, aufgrund Änderungen im Passgesetz und weiterer Vorschriften am 1.11.2007:
Wesentliche Änderungen bei der Antragsstellung ab November sind beim Reisepass die zusätzliche Speicherung von Fingerabdrücken im Chip und Wegfall des Kindereintrags.
Sowohl beim Reisepass als auch beim Personalausweis fällt der Ordens- oder Künstlername weg und die Gültigkeitsdauer ändert sich von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahren). Antragssteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass bzw. Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Beim vorläufigen Reisepass fällt ebenfalls der Ordens- oder Künstlername sowie der Kindereintrag weg.
Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt künftig 6 Jahre, maximal bis zum 12. Lebensjahr (nicht mehr bis zum 16. Lebensjahr)
 

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