Einführung ePass 2.Stufe
Testbetrieb    
Zum 1. November 2007 werden ePässe der zweiten Generation eingeführt.
Von den seit 1. November 2005 ausgegebenen Reisepässen unterscheiden sie
sich dadurch, dass sie mit einem Chip versehen sind, der zusätzlich zum
Lichtbild im Regelfall zwei Fingerabdrücke (rechter und linker
Zeigefinger) enthält. Voraussetzung hierfür ist, dass die
Fingerabdrücke im Rahmen eines vollständig elektronischen
Passantragsverfahrens in den Passbehörden erhoben und mit den übrigen
Passantragsdaten an den Passhersteller, die Bundesdruckerei, übermittelt
werden. Die hierzu erforderliche Umstellung der Systeme beim Einwohnermeldeamt
erfolgt am heutigen Freitag, den 12.10.2007.  
Um eine reibungslose Produktionsumstellung zum 1. November 2007 zu
ermöglichen, können dann bereits ab Montag, den 15.10.2007,
sowohl im Rathaus im Orsteil Winzeln, Zimmer Nr. 13, bei Frau Heckele, als auch
in der Ortsverwaltung Fluorn, bei Frau Blessing testweise
Fingerabdrücke im Rahmen des Passantragsverfahrens an die Bundesdruckerei
GmbH übermittelt werden. Mit dem Testverfahren soll geklärt werden,
ob die für die Erfassung und Übermittelung von Fingerabdrücken
vorgesehene Technik einwandfrei arbeitet. Etwaige technische Schwierigkeiten
sollen so rechtzeitig vor dem 1. November 2007 erkannt und behoben werden. Die
Testphase wird auch das Risiko minimieren, dass Systeme nach der Inbetriebnahme
am 01. November 2007 ausfallen und deshalb keine Passanträge mit
Fingerabdrücken entgegengekommen werden können. Sie dient damit nicht
zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern.
Die Fingerabdrücke aus dem Testverfahren werden weder in die auszugebenden
ePässe übernommen noch anderweitig gespeichert. Eine
Übermittlung der Fingerabdrücke durch die Passbehörde oder den
Passhersteller an andere Stellen erfolgt ebenso wenig wie eine Auswertung und
Speicherung durch andere Stellen. Die Fingerabdrücke werden nach der
Übermittlung an den Passhersteller von diesem nach erfolgter Prüfung
der fehlerfreien und vollständigen Übermittlung unverzüglich
gelöscht. Bei den Passbehörden erfolgt die Löschung der
Fingerabdrücke spätestens nach Aushändigung des beantragten
ePasses an den Passbewerber/die Passbewerberin.
Weitere Neuerungen bei der Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen
und Kinderreisepässen, aufgrund Änderungen im Passgesetz und weiterer
Vorschriften am 1.11.2007:
Wesentliche Änderungen bei der Antragsstellung ab November sind beim
Reisepass die zusätzliche Speicherung von Fingerabdrücken im Chip und
Wegfall des Kindereintrags.
Sowohl beim Reisepass als auch beim Personalausweis fällt der Ordens- oder
Künstlername weg und die Gültigkeitsdauer ändert sich von 5
auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
(bisher 26 Jahren). Antragssteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass bzw.
Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Beim vorläufigen Reisepass fällt ebenfalls der Ordens- oder
Künstlername sowie der Kindereintrag weg.
Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt künftig 6
Jahre, maximal bis zum 12. Lebensjahr
(nicht mehr bis zum 16. Lebensjahr)  
|